Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grenzland-Wohnbau GmbH
Fassung vom August 2025
1. Geltungsbereich
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung des Kunden mit der Grenzland-Wohnbau GmbH. Vorrangig gelten
jedoch mit dem Kunden individuell getroffene Vereinbarungen oder Sonderbedingungen.
2. Änderungen
Sofern die Grenzland-Wohnbau GmbH beabsichtigt, diese AGB zu ändern, wird sie spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, den Kunden diese beabsichtigten Änderungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen anbieten. Die Zustimmungen zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzland-Wohnbau GmbH angezeigt hat. Die Grenzland-Wohnbau GmbH wird den Kunden im Vorschlag über die geplanten Änderungen darauf hinweisen,
dass sein Stillschweigen bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, als Zustimmung gilt. Die Grenzland-Wohnbau GmbH wird die Änderungen sowie die neue Fassung der AGB auf ihrer Homepage veröffentlichen und dem Kunden auf verlangen eine Gegenüberstellung zur Verfügung stellen. Auch darauf wird die Grenzland-Wohnbau GmbH in ihrem Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Änderungsangebot auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten.
3. Aufträge des Kunden
(1) Aufträge des Kunden sind schriftlich (originalschriftlich) zu erteilen. Aufträge, welche mittels elektronischer Signatur (gemäß dem Signaturgesetz) gezeichnet wurde, sind nur wirksam, wenn die Verwendung der elektronischen Signatur zuvor ausdrücklich mit der Grenzland-Wohnbau GmbHvereinbart wurde und erfüllen nicht grundsätzlich schon die Erfordernisse einer eigenhändigen Unterschrift.
(2) Die Grenzland-Wohnbau GmbH ist aber auch berechtigt, die mittels Telekommunikation (mittels Telefon, telegraphisch, per Fax oder Datenübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen, sofern das Gesetz keine strengere Formvorschrift verlangt. Eine Verpflichtung der Grenzland-Wohnbau GmbH, solche Aufträge durchzuführen, besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart
wurde.
(3) Aus Gründen der Sicherheit ist die Grenzland-Wohnbau GmbH berechtigt, insbesondere bei per Telekommunikation erteilten Aufträgen, vor deren Ausführung eine Bestätigung auf dem gleichen oder anderen Kommunikationsweg einzuholen.
(4) Der Kunde hat für eine klare und eindeutige Formulierung seiner Aufträge an die Grenzland-Wohnbau GmbH zu sorgen. Abänderungen, Bestätigungen und Wiederholungen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
(5) Die Maklerprovision entsteht und wird fällig mit Einigung (Herstellung und Willensübereinstimmung) zum Abschluss eines Vertrages über das von Grenzland-Wohnbau GmbH angebotene Objekt bzw. mit dem von Grenzland-Wohnbau GmbH namhaft gemachten Interessenten. Sollten keine anderweitigen schriftlich vereinbarten Provisionsvereinbarungen vorliegen, gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes als vereinbart.
4. Erklärungen des Unternehmens
Mittels Telekommunikation abgegebene Erklärungen und Mitteilungen der Grenzland-Wohnbau GmbH gelten – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden oder abweichende Marktchancen bestehen – nur vorbehaltlich ihrer schriftlichen Bestätigung.
5. Informationspflichten
Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus, treffen die Grenzland-Wohnbau GmbH mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in diesen Geschäftsbedingungen genannten Informationspflichten.
6. Ausführung von Aufträgen durch Dritte
Einen Auftrag der nach seinem Inhalt typischerweise die Heranziehung eines Dritten erfordert, erfüllt die Grenzland-Wohnbau GmbH durch die Betrauung eines Dritten auf eigene Rechnung. Wählt die Grenzland-Wohnbau GmbH den Dritten aus, so haftet sie für die sorgfältige Auswahl (culpa in eligendo).
7. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der Grenzland-Wohnbau GmbH ist in folgenden Fällen für die durch sie leicht fahrlässig verursachten Schäden ausgeschlossen: Verzögerungen oder Nichtdurchführung von Aufträgen aufgrund falscher Zweifel an der Identität des Auftraggebers; verspätet, fehlerhaft oder nicht erteilte Informationen über die Auftragsdurchführung oder von Informationen und Hinweispflichten welche über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehen. Die Haftung der Grenzland-Wohnbau GmbH wird darüber hinaus gegenüber Nicht-Verbrauchern in allen Fällen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Nicht-Verbraucher hat der Grenzland-Wohnbau GmbH in allen Fällen das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.
8. Bekanntgabe wesentlicher Änderungen
Der Kunde hat der Grenzland-Wohnbau GmbH Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift, der Anschrift eines anderen von ihm namhaft gemachten Empfängers, der vom Kunden bekanntgegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9. Vertretungsberechtigung
Der Kunde hat der Grenzland-Wohnbau GmbH das Erlöschen oder die Änderung einer dieser bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch geeignete Urkunden nachzuweisen.
10. Geschäftsfähigkeit, Auflösung
Jeder Verlust oder jede Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Kunden sind der Grenzland-Wohnbau GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Kunde eine Gesellschaft oder eine juristische Person, so ist deren Auflösung unverzüglich bekannt zu geben.
11. Übersetzungen
Fremdsprachige Urkunden aller Art sind der Grenzland-Wohnbau GmbH in deutschsprachiger Übersetzung, die von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt ist, vorzulegen.
12. Rechtswahl, Vertragssprache
(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Grenzland-Wohnbau GmbH gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Deutsch ist die Sprache für alle Vertragsbestimmungen, Informationen, Erklärungen und Mitteilungen sowie für die Kommunikation während der gesamten Geschäftsbeziehung und auch nach deren Beendigung und Abwicklung.
13. Gerichtsstand
(1) Klagen eines Unternehmers gegen die Grenzland-Wohnbau GmbH können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der Grenzland-Wohnbau GmbH erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der Grenzland-Wohnbau GmbH gegen Unternehmer maßgeblich, wobei die Grenzland-Wohnbau GmbH allerdings berechtigt ist, ihre Ansprüche auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
(2) Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit der Grenzland-Wohnbau GmbH gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.
14. Datenschutz
Der Kunde und die für ihn vertretungsbefugten Personen erklären sich mit der Verarbeitung ihrer Daten – insbesondere automationsunterstützt – durch die Grenzland-Wohnbau GmbH und ihre Dienstleister einverstanden. Personenbezogene Daten werden streng zweckgebunden und ausschließlich im Einklang mit dem europäischen Datenschutzgesetz DSGVO verarbeitet. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Grenzland-Wohnbau GmbH bei Widerruf dieser Zustimmung Teile oder die gesamte Dienstleitung unter Umständen nicht mehr erbringen kann.
15. Geschäftszeiten und Erreichbarkeit
Die Grenzland-Wohnbau GmbH steht Ihren Kunden täglich zu den branchenüblichen Bürozeiten zur Verfügung, ausgenommen sind Samstage, Sonntage, österreichische gesetzliche Feiertage sowie der 24. Dezember und der 31. Januar. Erreichbar für den Kunden ist die Grenzland-Wohnbau GmbH zu ihren Geschäftszeiten über Telefon (mittels der jeweiligen in den Anzeigen oder auf der Homepage bekannt gegebenen Telefonnummern) sowie unter der E-Mail-Adresse office@grenzland-wohnbau.at und auch postalisch unter 5141 Moosdorf, Furkern 15.